Fördermöglichkeiten
Die meisten Bundesländer bieten privaten und kommunalen Waldbesitzern unter Einbindung von Bundes- und EU-Geldern finanzielle Unterstützung bei Verbesserungsmasnahmen in ihren Wäldern an.
Der Antrag auf Förderung ist bei den jeweils zuständigen Landesforsten / Forstämtern zu stellen. Berechtigte Zuwendungsempfänger sind Besitzer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse. Viele Landesforsten bieten darüberhinaus persönliche Beratungsangebote für Waldbesitzer an.
Weitere Informationen zu den forstlichen Förderprogrammen der einzelnen Bundesländer sowie die wichtigsten Antragsformulare als PDF-Download finden Sie auf den folgenden Seiten:
Hessen:
https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt/forsten/f%C3%B6rderung-hessen
Rheinland-Pfalz:
https://www.wald-rlp.de/index.php?id=250
Baden-Württemberg:
https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Nachhaltige+Waldwirtschaft+_NWVW_
Bayerische Forstverwaltung:
https://www.stmelf.bayern.de/wald/waldbesitzer_portal/048719/index.php
Brandenburg:
http://forst.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.236449.de
Sachsen:
https://www.smul.sachsen.de/foerderung/3527.htm
Nordrhein-Westfahlen:
https://www.wald-und-holz.nrw.de/forstwirtschaft/foerderung/
Sachsen-Anhalt:
https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/forst/forstliche-foerderung/
Mecklenburg-Vorpommern:
http://www.wald-mv.de/Forstbehoerde/Finanzielle%E2%80%93Foerderung/
Schleswig-Holstein:
https://www.lksh.de/forst/beratung-betreuung-foerderung/